Ein Urteil und seine Folgen

Von Anfang an habe ich - in Abstimmung mit dem Sortenschutzinhaber - der Saatzucht Strzelce in Polen - meine eigenen Ideen entwickelt und meinen direkten Kunden ebenso wie den Kunden, die von meinen Händlerkunden gekauft haben und weiterhin kaufen, angeboten, freiwillig ihren Verbrauch an Nachbausaatgut der von mir vertretenen Sorten zu melden. Ich kann nicht klagen - es gibt noch ehrliche Menschen!

Allerdings ist mit dem Grundsatzurteil vom 4. Mai 2024 eine neue Situation entstanden, die für die aufnehmende Hand ebenso wie für alle Landwirte noch mehr Bürokratie erfordert. Davon kann ich die von mir vertretenen Sorten

EUFORIA - der beste A-Winterweizen aus Polen
RAMBO - der beste Gelbhafer aus Polen
TURBO - die beste Wintergerste aus Polen
HUGO - der vielseitige Sommertriticale aus Polen
FANFARO - der beste Wintertriticale aus Polen

leider nicht ausschließen - jedoch werde ich die Angelegenheit so unbürokratisch wie möglich handhaben:

Ich bitte alle Landwirte, die Nachbausaatgut der oben genannten 5 Sorten ausgesät haben bzw. aussäen werden,

1. die ausgesäten Mengen direkt an mich bis zum 30. Juni eines jeden Wirtschaftsjahres zu melden,
2. als Nachweis für den Bezug des Z-Saatguts eine Kopie der Einkaufsrechnung (gern auch mit gesschwärztn Preisen) vorzulegen. Dies entfällt,soweitdas Saatgut direkt von mir bezogen wurde.

Bei zeitgerechter Meldung berechne ich die Nachbaulizenz mit 20 % Rabatt. Unmittelbar nach Zahlungseingang sende ich den Landwirten automatisch eine Unbedenklichkeitserklärung, die sie als Nachweis des rechtmäßig erzeugten Ernteguts ihrem Käufer aushändigen können.

Die Unbedenklichkeitserklärung erhalten selbstverständlich auch alle Landwirte, die Z-Saatgut direkt von mir beziehen.

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